Nachlass planen – geht das?
Als Pablo Picasso 1973 starb, hinterließ er ein geschätztes Vermögen von umgerechnet 300 Millionen Euro und auch einen gepfefferten Familienzwist. Vier Jahre lang stritten seine zweite Frau, sein Sohn aus erster Ehe sowie zahlreiche uneheliche Kinder um den Nachlass.
Gefreut haben sich wohl darüber nur die Anwälte und der französische Staat.
Nicht jeder hat ein so großes Vermögen zu vererben. Doch das Prinzip ist immer gleich. Wer sich nicht rechtzeitig um seinen Nachlass kümmert, vergibt die Chance, selbst zu entscheiden, wer von dem geschaffenen Lebenswerk profitieren soll.
Das Erbrecht gehört zu den umfangreichsten Kapiteln im deutschen Rechtswesen. Sich zu Lebzeiten mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, kostet jedoch Überwindung. Am Anfang einer jeden Nachlassplanung steht die Bestandaufnahme.
Wie Sie Ihren Nachlass planen, hängt vor allem davon ab, welche Ziele Sie verfolgen.
Sie sollten sich deshalb folgende Fragen stellen:
Möchten Sie ihren Lebens-/Ehepartner absichern?
• | Sollen einzelne Vermögenswerte (z.B. Kunstsammlungen, Schmuck) gezielt auf eine Person übertragen werden? |
• | Wollen Sie eine Stiftung gründen? |
• | Wollen Sie Ihr Vermögen spenden? |
• | Oder ist es Ihnen wichtig, die steuerliche Gesamtbelastung zu reduzieren? |
Fragen über Fragen!
Doch wie sieht die gesetzliche Erbfolge überhaupt aus?
Grundsätzlich werden die nächsten Verwandten der 1. Ordnung bedacht, daß sind
• | Eltern |
• | Kinder |
• | Enkel |
Sollten keine Verwandten der 1. Ordnung mehr leben, kommen die Verwandten der 2.Ordnung zum Zuge, welche sind
• | Geschwister |
• | Nichten/Neffen |
Grundsätzlich gilt:
Erben einer vorhergehenden Ordnung schließen Erben aller folgenden Ordnungen aus.
Sonderstellung:
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner genießen ein unabhängiges Erbrecht.
Sie haben keine Kinder und gehen davon aus, dass Ihr Ehepartner nach ihrem Tod automatisch alleiniger Erbe ist? Ein Irrtum! Denn selbst wenn Sie keine Kinder oder Enkel haben und auf ein Testament verzichten, erben Verwandte 1. und 2. Ordnung mit!
Sie sind nicht verheiratet? Ohne Trauschein kein Erbe – solange sie nichts anderes per Testament oder Erbvertrag bestimmt haben.
Familie, Immobilienkauf, Karriere
Zukunft lässt sich planen und gestalten. Vor Schicksalsschlägen allerdings ist niemand gefeilt. Neben der emotionalen Belastung drohen den Hinterbliebenen dann finanzielle Einschnitte. Wer das verhindern möchte, sorgt rechtzeitig vor.
Und der Staat erbt mit. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Erbschaft.
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Ihr Finanzerfolgscoach
Romana Fischer
Tel. (09621) 71676
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