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Romana : Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich doch!
16.07.2014 08:30 (3145 x gelesen)

UND Sie LOHNT SICH DOCH – betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) genießt bei Arbeitnehmern durchweg einen guten Ruf. Unterscheidungsmerkmal zu einer privat abgeschlossenen Rente ist die Einbindung des Ansparvorgangs in ein Arbeitsverhältnis. Die betriebliche Altersvorsorge wird zu einem wesentlichen Teil über Lebensversicherungsvorträge umgesetzt. Sie erfüllt die erforderlichen steuerlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen. Deshalb fördert der Staat die Beiträge dieser Vorsorgeform durch Steuerfreistellung und Sozialversicherungsfreiheit.

Dennoch finden sich Berichterstattungen der Medien, in denen die Vorteile dieser weit verbreiteten Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge in Zweifel gezogen werden. Im Rahmen allgemeiner Kritik an der Lebensversicherung gelangt damit auch die betriebliche Altersvorsorge in den Fokus. Zumeist weisen die Kritiker in diesem Zusammenhang auf die derzeit niedrige Verzinsung der Lebensversicherung oder die Belastung mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in der Leistungsphase hin.

Da die Kapitalmärkte zurzeit nur niedrige Zinsen bieten, reduzieren viele Menschen ihre Einschätzung privater Vorsorge einseitig auf diesen Punkt. Entscheidend ist aber, ob eine Vorsorgeform neben der Kapitalrendite weitere Vorteile bietet.

Optimierungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung

Die bAV kann z.B. folgende Vorteile nutzen:
Sofortige Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit, sowohl der Arbeitgeber – als auch Arbeitnehmerbeiträge sind gewährleistet.
Mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters, z.B. aus ersparten Sozialversicherungsbeiträgen, erhöhen maßgeblich die Rendite dieser Vorsorgeform.
Die bAV in Form von Lebensversicherungen bietet im Versorgungsfall dauerhaft stabile Rentenleistungen.
Die Lebensversicherung sichert als einige Sparform gegen das Langlebigkeitsrisiko und damit die  Gefahr „Es ist noch Leben übrig, aber kein Geld mehr da“ ab.
Lebensversicherer und ihre Kapitalanlage unterliegen strengen Vermögensanlagevorschriften.

Betriebsrenten sind im Alter mit höheren Abgaben belastet?

Betriebsrenten unterliegen im Alter der Besteuerung und sind als Versorgungsbezüge in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragspflichtig.


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